- Kreditinstitutsgruppe
- 1. Nach § 10a KWG Gesamtheit aller bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals einzubeziehenden Kreditinstitute. K. bestehen nach Maßgabe des § 10a KWG aus dem übergeordneten Unternehmen mit Sitz im Inland und den nachgeordneten Unternehmen (gruppenangehörige Unternehmen). Nachgeordnetes Unternehmen sind die Tochterunternehmen eines Instituts, die selbst Institute, Finanzunternehmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten sind.- 2. Nach § 13b KWG in die Berechnung von Großkreditgrenzen (⇡ Großkredit) einzubeziehender bankbetrieblicher Unternehmerverbund.
Lexikon der Economics. 2013.